Steuerrechtliche Verpflichtungen als Escort

Das Geld, dass mit der Arbeit als Escortdame verdient wird, fällt unter die "Kategorie der Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit" und ist somit steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Verdienste an das Finanzamt abgeben müssen. Dies ist unbedingt zu berücksichtigen, da es sonst zu wenig angenehmen und möglicherweise großen Rückzahlungen kommen kann. In Deutschland schützt die Unwissenheit nicht vor Strafe. Es lohnt sich somit, ein wenig Zeit zu investieren und sich genauer zu informieren. Dies ist ein kleiner Leitfaden, der eine Korrekte Vorgehensweise erleichtern soll.

Anmeldung beim Finanzamt

Als erster Schritt, wenn Sie anfangen wollen als Escortdame zu arbeiten, muss eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie sich an das Amt wenden, dass für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie müssen sich nicht unbedingt persönlich anmelden. Ein kurzes Schreiben oder ein Anruf genügt und das Finanzamt schickt Ihnen das Formular Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung. Alternativ können Sie das Formular auch Online downloaden. Eine Anleitung und Erklärung für das Formular finden Sie auch im Netz. Meist können Sie als Berufsbezeichnung "Messehostess", "Model Hostess", "Begleitservice" oder "Dienstleistung persönlicher und sachlicher Art" angeben. Nachdem Sie dem Finanzamt das ausgefüllte Formular überreicht haben, können Sie, auch wenn Sie noch keine Steuernummer erhalten haben, bereits anfangen Arbeiten. Wichtig ist hierbei nur, dass sie alle Einnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen können.

Buchführung

Um einen reibungslosen Ablauf mit dem Finanzamt zu gewährleisten, muss man unbedingt ein Kassenbuch führen. In einem Kassenbuch werden Daten über Einnahmen festgehalten, wie z.B. Datum und Betrag. Theoretisch gehören auch erhaltene Geschenke unter die festzuhaltenden Faktoren. Auch Ausgaben können hier verbucht werden. Zu den Ausgaben einer Escortdame gehören die Provisionen die an die Agentur gehen, Fahrtkosten und gegebenenfalls auch Kleidung (Dies führt jedoch immer wieder zu Problemen, da das Finanzamt davon ausgeht, dass Kleidung auch privat genutzt wird. Wenden Sie sich hier an Ihren Finanzberater). Auch Versicherungen können steuermildernd wirken. Es ist besonders wichtig alles korrekt im Kassenbuch anzugeben, da Diskrepanzen zwischen der persönlichen Buchführung und der Ihrer Agentur, zu erheblichen Problemen führen können. Letztlich gilt:

Einnahmen - Ausgaben = steuerpflichtiger Gewinn

Welche Steuern betreffen Sie?

Einkommenssteuer: setzt ab einem gewissen Jahreseinkommen ein. Für ledige setzt sie z.B. ab einem Einkommen von 10.908,- € ein. Hier können auch Vorauszahlungen (Vierteljährlich) eintreffen, die sich an Ihren Verdiensten aus vergangenen Jahren, oder an Ihrer Einkommenschätzung im ersten Jahr, bemessen. Es empfiehlt sich also, Rücklagen zu Bilden (20 - 35%).

Umsatzsteuer: bis zu einem Bruttoumsatz von 22.000 (Netto: 18.487) muss keine Umsatzsteuer berechnet werden. Sind die Einnahmen höher als dieses Limit, wird Umsatzsteuer i.H.v. 19% fällig. Diese Steuer wird direkt in das Honorar einkalkuliert.

Gewerbesteuer: wird ab einem Gewinn (Einkommen abzüglich von Ausgaben) von 24.500 fällig. Der Satz variiert je nach Stadt, beläuft sich jedoch im durchschnitt auf 16%.

 

Hinweis: Alle gewährleisten Angaben sollen lediglich als Orientierungshilfe dienen und sind vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen. Es wird keinerlei Garantie oder Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an das Finanzamt oder an einen Steuerberater.